Information zur Kulturförderabgabe in Köln
Informationen für die Freistellung zur Kulturförderabgabe in Kölner Hotels
Seit dem 1.Oktober 2010 wird die Kulturförderabgabe (KFA), auch Bettensteuer, Beherbergungsabgabe bzw. -steuer oder Übernachtungsabgabe genannt erhoben, hierbei handelt es sich um eine Steuer in Höhe von 5% auf den Zimmerpreis für Übernachtungen in Hotels und Pensionen auch Jugendherbergen, private Zimmervermittler und Campingplatzbetreiber.
Zwingend beruflich veranlasste Übernachtungen sind von der Besteuerung ausgenommen. Daher bitten wir unsere geschäftlich reisenden Gäste Ihr Kulturförderabgabeformular bei Check Inn am Empfang ausgefüllt abzugeben: KFA-Formular. Erst dann können wir direkt im Hotel die 5% von Ihrer Rechnung stornieren.
Wer ist abgabenpflichtig? Es gilt:
Abgabenschuldner ist der Beherbergungsgast. Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes ist Abgabenentrichtungspflichtiger, das heißt, er muss die Kulturförderabgabe vom Beherbergungsgast einziehen und anschließend auf der Grundlage eines Abgabenbescheides an die Stadt Köln abführen, sofern der Beherbergungsgast nicht rechtsverbindlich erklärt, dass die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist.
Wenn der Abgabenentrichtungspflichtige (Hotelier) seinen Pflichten zur Einziehung und Entrichtung der Kulturförderabgabe sowie zur Nachweisführung nicht ausreichend nachkommen sollte, kann er neben dem Abgabenschuldner (Gast) in die Haftung genommen werden. (Quelle: StadtKöln; Häufigste Fragen zur Kulturförderabgabe)
Im internationalen Hotelgeschäft sind solche Übernachtungsbesteuerungen durchaus üblich, so etwa in Amsterdam, Florenz, Venedig, Paris oder Rom. Die Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent des Zimmerpreises muss an die jeweilige Stadt abgeführt werden und wurde in zahlreichen Städten eingeführt für weitere wichtige Informationen empfehlen wir www.bettensteuer.de.